Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege bzw. Verhinderungspflege ist ein wichtiges Angebot zur Entlastung pflegender Ange- höriger das auch von unserem Haus angeboten wird. Wir bieten: Pflegerische, soziale u. medizinische Betreuung Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen Aufstehen, An- und Auskleiden, Waschen Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung (Verbandswechsel, Blutzuckermessungen, etc.) Umfangreiche Beschäftigungsangebote wie Gymnastik, Orientierungshilfen und Gedächt- nisübungen Verpflegung auf die Bedürfnisse der Gäste ausgerichtet (z. B. bei Diabetes) Unterbringung in Ein- bzw. Zweibettzimmern

Was kostet ein Heimplatz?

Der Pflegesatz oder das Heimentgelt sind die Kost- en, die ein Bewohner eines Heimes für die Unter- bringung und die Pflege aufbringen muss. Das Heimentgelt umfasst die Kosten für folgende Leistungen: Pflege, Unterkunft und Verpflegung, In- vestitionen, besonderen Komfort hinsichtlich Unter- kunft und Verpflegung und zusätzlichen pflegerisch- betreuenden Service. Die Kosten sind je nach Pflegegrad unterschiedlich. Durch die Pflegeversicherung werden die Pflegekos- ten von der Pflegekasse mit einer Pauschale bezu- schusst. Diese richtet sich nach dem Pflegegrad des Bedürftigen und berücksichtigt gesetzlich vorge- sehene, zeitliche und betragsmäßige Höchstgren- zen. Kann der Bewohner die Kosten mit dem Ein- kommen nicht selbst tragen, kann unter bestimmten Umständen ein Zuschuss über das Sozialamt, Bezirk gewährt werden (Sozialhilfe, Wohngeld).
W e i d e n

Vollstationäre Pflege

Die Pflegefachkräfte in unserem Haus arbeiten im Schichtdienst und sind rund um die Uhr für Sie da. Wir leisten kompetente pflegerische Versorgung in allen Pflegegraden. Das Haus steht allen Bevölkerungskreisen - unab- hängig von Konfession oder Herkunft - offen. Die Kosten (Tagessätze) differieren je nach Zim- merausstattung bzw. Einzel- oder Doppelzimmer und werden ggfs. von der Pflegekasse oder dem Bezirk Oberpfalz mitgetragen. Weiter Informa- tionen über Zimmer und Preise können Sie tele- fonisch, per Email oder persönlich bei einem Besuch unseres Hauses erfragen. Beim Einzug wird ein Heimvertrag abgeschlossen und eine allgemeine Hausinformation mit Haus- ordnung ausgehändigt, die das Einleben im Heim erleichtern soll. In allen Bereichen wird die pflegerische Betreu- ung durch erfahrene Fachkräfte mit Alten- bzw. Krankenpflegeausbildung, sowie fachlich ange- leitete weitere Pflegekräfte gewährleistet. Die Bezugspflege stellt sicher, dass die Bewohner mit bestimmten zugeordneten Pflegekräften rechnen können. Bei vorübergehenden Erkrankungen, aber auch bei zunehmender Pflegebedürftigkeit wird die erforderliche Pflege im gewohnten Zimmer ge- währleistet, so dass sich die Bewohner zu jeder Zeit in vertrauter Umgebung heimisch fühlen können. Neben der pflegerischen Versorgung in allen Pfle- gegraden sorgen besonders ausgebildete Geron- to-Fachkräfe für ein breites Angebot im Rahmen der sozialen Betreuung und der therapeutischen Begleitung. Die einzelnen Angebote sind auf die Bedürfnisse der Bewohner abgestimmt und be- rücksichtigen die Ansprüche noch rüstiger Senio- ren ebenso, wie den besonderen Betreuungsbe- darf dementiell erkrankter Bewohner. Jedem Bewohner steht frei, den Arzt seines Vertrauens zu wählen. Therapeuten können nach ärztlicher Verordnung im Haus tätig werden. Hier geht‘s zum Anmeldeformular
Eleonore Sindersberger
 Diakonisches Werk Weiden e.V.  Diakonisches Werk Weiden e.V. Impressum Impressum Datenschutz Datenschutz

Vollstationäre Pflege

Die Pflegefachkräfte in unserem Haus arbeiten im Schichtdienst und sind rund um die Uhr für Sie da. Wir leisten kompetente pflegerische Versorgung in allen Pflegegraden. Das Haus steht allen Bevölkerungskreisen - unabhängig von Konfession oder Her- kunft - offen. Die Kosten (Tagessätze) differieren je nach Zimmerausstattung bzw. Einzel- oder Doppelzimmer und werden ggfs. von der Pfle- gekasse oder dem Bezirk Oberpfalz mitgetragen. Weiter Informa- tionen über Zimmer und Preise können Sie telefonisch, per Email oder persönlich bei einem Besuch unseres Hauses erfragen. Beim Einzug wird ein Heimvertrag abgeschlossen und eine allge- meine Hausinformation mit Hausordnung ausgehändigt, die das Einleben im Heim erleichtern soll. In allen Bereichen wird die pflegerische Betreuung durch erfah- rene Fachkräfte mit Alten- bzw. Krankenpflegeausbildung, sowie fachlich angeleitete weitere Pflegekräfte gewährleistet. Die Be- zugspflege stellt sicher, dass die Bewohner mit bestimmten zuge- ordneten Pflegekräften rechnen können. Bei vorübergehenden Erkrankungen, aber auch bei zunehmender Pflegebedürftigkeit wird die erforderliche Pflege im gewohnten Zimmer gewährleistet, so dass sich die Bewohner zu jeder Zeit in vertrauter Umgebung heimisch fühlen können. Neben der pflegerischen Versorgung in allen Pflegegraden sorgen besonders ausgebildete Geronto-Fachkräfe für ein breites Ange- bot im Rahmen der sozialen Betreuung und der therapeutischen Begleitung. Die einzelnen Angebote sind auf die Bedürfnisse der Bewohner abgestimmt und berücksichtigen die Ansprüche noch rüstiger Senioren ebenso, wie den besonderen Betreuungsbe- darf dementiell erkrankter Bewohner. Jedem Bewohner steht frei, den Arzt seines Vertrauens zu wählen. Therapeuten können nach ärztlicher Verordnung im Haus tätig werden. Hier geht‘s zum Anmeldeformular
Eleonore Sindersberger

Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege bzw. Verhinderungspflege ist ein wichti- ges Angebot zur Entlastung pflegender Angehöriger das auch von unserem Haus angeboten wird. Wir bieten: Pflegerische, soziale u. medizinische Betreuung Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen Aufstehen, An- und Auskleiden, Waschen Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung (Verbandswechsel, Blutzuckermessungen, etc.) Umfangreiche Beschäftigungsangebote wie Gymnastik, Orientierungshilfen und Gedächt-nisübungen Verpflegung auf die Bedürfnisse der Gäste ausgerichtet (z. B. bei Diabetes) Unterbringung in Ein- bzw. Zweibettzimmern

Was kostet ein Heimplatz?

Der Pflegesatz oder das Heimentgelt sind die Kosten, die ein Bewohner eines Heimes für die Unterbringung und die Pfle- ge aufbringen muss. Das Heimentgelt umfasst die Kosten für folgende Leistun- gen: Pflege, Unterkunft und Verpflegung, Investitionen, besonderen Komfort hinsichtlich Unterkunft und Verpfle- gung und zusätzlichen pflegerisch-betreuenden Service. Die Kosten sind je nach Pflegegrad unterschiedlich. Durch die Pflegeversicherung werden die Pflegekosten von der Pflegekasse mit einer Pauschale bezuschusst. Diese richtet sich nach dem Pflegegrad des Bedürftigen und be- rücksichtigt gesetzlich vorgesehene, zeitliche und betrags- mäßige Höchstgrenzen. Kann der Bewohner die Kosten mit dem Einkommen nicht selbst tragen, kann unter be- stimmten Umständen ein Zuschuss über das Sozialamt, Bezirk gewährt werden (Sozialhilfe, Wohngeld).
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